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Versicherungen rund um die Sanierung – Bauversicherungen

Versicherungen für die Baustelle

Versicherungen rund um die Sanierung eines Altbau Hauses – Sicher ist Sicher.

Bauen ist ein Risiko, und wenn etwas schiefgeht kann’s verdammt teuer werden. Daher umso beruhigender, dass sich zumindest manche Gefahren durch eine Versicherung absichern lassen. Für uns waren neben der Absicherung des Gebäudes an sich, auch Schäden die durch unser Gebäude verursacht werden könnten wichtig. Also entschieden wir uns neben einer Wohngebäudeversicherung, die in unserem Fall eine Rohbauabsicherung für die Bauphase mit einschließt (Achtung, bei unserem Altbau musste die Altbau Substanz extra mit eingeschlossen werden, sonst wäre nur die Neubau Substanz versichert gewesen) noch für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn auch wenn die Privathaftpflicht bei Einfamilienhäusern wie bei unserem Backstein Hinterhaus vieles abdeckt, ist es dann doch am Ende nicht alles.

Eine private Unfallversicherung hatten wir eh schon, denn auch da kann ja viel passieren, wenn man selbst mit anpacken möchte auf seiner Baustelle.

Dann gibt es noch eine sog. Bauleistungsversicherung, die u.a. für gestohlenes Material, Verzögerungen am Bau uvm. aufkommt, allerdings war dies uns zum angebotenen Preis nicht wert. Denn vieles deckt bereits unsere Wohngebäudeversicherung, oder kommt bei unserem Backstein Hinterhaus nicht zum tragen, weil es sich nicht um eine offen zugängliche Baustelle handelt.

Gleiches gilt für die Bauherrenrechtschutzversicherung, denn normale Rechtschutzversicherungen schließen das Baurecht meist aus. Und auch diese Versicherungen sind sehr teuer. Abgesehen davon bietet hier auch der ortsansässigen Haus und Grundbesitzerverein Rechtsberatung und sogar Vertretung vor Gericht gegen eine Selbstbeteiligung für Ihre Mitglieder an.

In der Hoffnung, dass wir keine dieser Versicherungen je in Anspruch nehmen müssen… Aber sicher ist sicher!

Notar und der Hauskauf – Kaufvertrag und Beurkundung

 

Notarielle Beurkundung beim Imobilenkauf bei Grundstücksteilung

Notarielle Beurkundung beim Imobilenkauf bei Grundstücksteilung

Ich muss gestehen das mit dem Notar war uns Anfangs total schleierhaft… Er erstellt einen Kaufvertrag und beurkundet diesen, gut. Aber wer passt für uns auf, dass darin alles steht was wichtig ist und uns verünftig absichert?! Brauchen wir jetzt einen Anwalt?! Und ist es wichtig, dass wir den Notar selbst aussuchen, damit er nicht befangen ist, wenn er den Verkäufer schon lange kennt?! Woher weiß ich was alles zu tun ist für eine Grundstücksteilung (s. Post Grundstücksteilung) und wer hält das alles nach?! Fragen über Fragen….

Die uns nur einer beantworten konnte: „Unser“ Notar. Bisher hatten wir noch nie wirklich etwas zu beurkunden o.ä. – wir kannten also auch keinen Notar. Als einzigen Tip bekamen wir „Nehmt lieber einen um die 50 als einen um die 70“. Gut…

Der erste Kanditat war wie sich herausstellte leider nicht willens und in der Lage unseren doch etwas komplizierteren Fall mit Grundstückteilung ordentlich zu bearbeiten, weshalb wir nochmal wechselten und dann aber an einen sehr kompetenten Notar geraten sind.  Bei einem Immobilienkauf wird der Notar immer vom Käufer gezahlt, daher darf dieser den Notar auch aussuchen – Who pais sais! Allerdings sind alle 8000 amtierenden Notare in Deutschland grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet, es ist also am Ende egal, wer den Notar schlussendlich aussucht. Oft schlagen auch die Immobilienmakler (falls involviert) einen bekannten Notar vor und blocken in Phasen wo es eng wird bereits im Voraus Terminslots für potentielle Beurkundungen, was eine Terminfindung ggf. beschleunigt.

Mit unserem Notar sind wir dann vorab telefonisch alle relevanten Punkte, die wir vorab mit unserem Verkäufer vereinbart hatten Stück für Stück durchgegangen, er hat uns den Vertrag & die einzelen Bestandteile erklärt, und auch wie das ganze Procedere nun abläuft und was wann passiert und warum. Denn neben dem eigentlichen Kauf, musste bei uns ja auch erstnoch das Grundstück geteilt  (Grundstücksteilung), und für unseren Teil ein eigenes Grundbuch erstellt werden. Das dauert leider eine Weile. Für diese Zwischenphase ist es üblich, dass man als Käufer zuerst in das bestehende Grundbuch des ungeteilten kompletten Grundstücks mit ein- und hinterher wieder ausgetragen wird, wenn das neue Grundbuch vorliegt.

Dieser besprochene Vertragsentwurf wurde dann so lange per Email zwischen uns, dem Verkäufer und dem Notar hin und her geschickt, bis alle mit der Version einverstanden waren. Dann vereinbarten wir einen Beurkundungstermin, an dem neben uns und dem Verkäufer auch unsere Maklerin teilnahm. Hier liest der Notar Wort für Wort den Vertrag nocheinmal vor, erklärt nochmals, welcher Passus nun für welche Partei wichtig ist und warum, beantwortet fragen, nimmt ggf. noch handschriftlich kleine Änderungen vor und am Ende unterschreiben alle in seinem Beisein den Kaufvertrag.

Ist der Vertrag unterschrieben, kümmert sich der Notar um alles weitere. Löschung von Belastungen im Grundbuch, Eintragung der Grundschuld des Finanzierungsgläubigers, Änderungen beim Grundbuchamt usw. so dass am Ende die Zahlungsaufforderung des Kaufpreises schriftlich mitgeteilt wird.

Ist dieser gezahlt, und die Katasteramtliche Fortschreibung erfolgt, bekommt man am Ende sein eigenes Grundbuch. Besitzer des Grundstücks wird man aber bereits mit Zahlung des Kaufpreises und kann mit der Sanierung beginnen.

 

 

Sanieren eines Altbaus ohne Architekten?

Architektenpläne für Sanierung eines Backstein Hinterhauses

Architektenpläne für Sanierung eines Backstein Hinterhauses

Einen Architekt?! Brauchen wir nicht… Zumindest nicht für mehr als eine erste Begutachtung, ob’s denn noch zu retten ist. Dachten wir. Denn wie es aussehen soll war klar, Fantasie haben wir genug. Viel soll ja auch nicht verändert werden. Und für den Rest suchen wir uns einen guten Bauleiter und fähige Handwerker. Leider nicht so einfach wie gedacht…

Denn wie wir ziemlich schnell feststellen durften, egal was man vorhat, alle wollen das man irgendwas „vom Architekten“ vorlegt. Das Bauamt, die Bank oder Versicherung für die Finanzierung. Nun gut. Dann also zähneknirschend doch ein Architekt.

Den richtigen Architekten für die Sanierung eines Altbau Hauses zu finden war allerdings gar nicht so einfach. Die einen haben leider soviel zu tun, dass sie schlicht und einfach keine Zeit haben, andere null Plan von alter Substanz oder alternativen (althergebrachten) Materialien, wieder andere zu starke „Geschäftsbeziehungen“ mit bestimmten Herstellern von Dingen, die man nicht baucht, manche die falschen Vorstellungen, und andere schlicht & einfach keine Ahnung…

Bis wir also jemanden hatten, der der Richtige für unser Projekt war hat’s echt eine Weile gedauert.

Aber am Ende konnten dann doch noch alle gewünschten Kostenkalkulationen, Zeichnungen und Pläne für die Bank eingereicht, Unterlagen vom Bauamt besorgt & unser Backstein Hinterhaus ordentlich begutachtet werden.

Allerdings sind solche Architektenleistungen leider nicht ganz billig. Auch decken sich die kreativen (durchaus chicen & schönen) Ideen leider meist nicht so recht mit unserem Budget für die Sanierung. Daher empfiehlt es sich, sich nicht blind auf den Architekten zu verlassen, wenn es z.B. um das einholen von Angeboten für Handwerker (sog. Ausschreibungen) geht. Die Baubranche ist hart und alle stehen immer kurz vor der Pleite, jeder ist sich selbst der Nächste und wer nicht frisst, der wird halt gefressen… Traurig aber wahr.

Wir für unseren Teil haben uns daher entschieden, auch selbstständig Angebote von Fachfirmen einzuholen, die sehr oft auch alternative Ansätze zu denen des Architekten haben, die genauso gut und aber viel günstiger sind. Es verdient halt eine Stelle dazwischen weniger mit und es entfällt das kreative Add on, was man vielleicht gar nicht braucht und das unnötige Kosten verursacht.

Natürlich muss man sich in so etwas einarbeiten und auch ein gewisses handwerkliches & logisches Verständnis haben, es darf ja am Ende im Angebot nichts fehlen und es muss vergleichbar sein. Viele versuchen auch hier einen über den Tisch zu ziehen und geben Sachen nicht an, die aber anfallen werden, um überhaupt die gewünschte Leistung zu erhalten. Da fehlt dann mal der Arbeitslohn für den Einbau, mal ein wichtiger Bestandteil, mal ist eine Flächen oder Mengenangabe falsch, mal die Lieferung des Materials nicht mit drin, usw. Aber wenn man die Augen aufhält ist das durchaus machbar. Im Zweifel ist es aber dennoch sinnvoll, vor Beauftragung der Handwerker den Architekten nochmal drüberschauen zu lassen, es soll ja am Ende auch nix gepfuschtes sein oder das Ganze gar zusammenfallen. Aber alleine die Stunden, die der Architekt spart, um diese Ausschreibungen einzuholen, spart man selbst an Geld, für das man sicher noch viele andere Stellen zu sanieren findet. Allerdings kostet es auch Nerven 😉

Nutzungsrecht – Sanieren eines Altbaus ohne Baugenehmigung?

Sanierung eines Backstein Hinterhauses

Sanierung eines Backstein Hinterhauses

Ich muss gestehen, das mit dem Bauamt erscheint einem im ersten Moment wie ein riesen Mysterium… Jeder, dem der „Passierschein A38“ etwas sagt, hat eine ungefähre Vorstellung wovon ich spreche 😉

Im Nachhinein muss ich allerdings sagen, dass die Mitarbeiter vom Bauamt Köln trotz chronischer Überlastung sehr hilfsbereit waren und uns trotz Hindernissen, die bei der geplanten Sanierung eines Altbau Hauses auftreten, sicher durch den Behördendschungle geleitet haben.

Unsere erste Frage galt dem Nutzungsrecht für unser Hinterhaus. Denn für den Fall, dass es nicht als Wohngebäude, sondern als gewerblich genutztes Gebäude eingetragen wäre, hätten wir eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Dies ist zwar oft kein Problem, in Zeiten wo der Wohnraum in Städten knapp ist, hätte aber zur Folge gehabt, dass wir neben dem Hoffen und Bangen um die Genehmigung der Nutzungänderung, vor der Sanierung einen Bauantrag stellen müssten, was den Beginn unserer Sanierung sicherlich verzögert hätte.

Um das herauszufinden, beantragten wir Akteneinsicht in die glücklicher Weise vorhandene Bauakte. Dies geht beim Planamt/Plankammer der Stadt, sofern vorhanden, denn für viele Gebäude die vor dem 2. Weltkrieg errichtet wurden gibt es leider keine Unterlagen mehr. Manche wurden auch ohne Genehmigung gebaut, wodurch natürlich auch keine Unterlagen bei der Stadt vorliegen. Das bedeutet zwar nicht zwingend, dass man diese nun abreißen muss, da solche alten Gebäude ggf. unter den Bestandsschutz fallen, jedoch erschwert es das Procedere in Sachen Sanierung und muss natürlich von Fall zu Fall geklärt werden.

Wir vereinbarten also einen Termin beim Planamt und bekamen die Akte vorgelegt. Man kann sich gegen Gebühr auch Kopien davon vor Ort anfertigen.

Viel gab es zwar nicht zu unserem Backstein Hinterhaus, aber immerhin konnten wir sicherstellen, dass wir darin wohnen dürfen und für unsere Sanierung keine Baugenehmigung beantragen müssen, da wir keine genehmigungspflichtingen Änderungen vornehmen. Puh!

Allerdings gibt es mittlerweile auch schnellere Hilfe beim Bauamt – bei kleineren Baumaßnahmen bietet die Stadt Köln mittlerweile eine 24 Stunden Baugenehmigung an.

Unsere weiteren Erfahrungen mit dem Bauamt gibt es in unserem Beitrag Grundstücksteilung.

Vermessung für Grundstücksteilung Stadt Köln

Vermessung für Grunstücksteilung

Vermessung für Grundstücksteilung – Erstellung eines amtlichen Lageplans

Abenteuer Vermessung! Um ein bestehendes Grundstück teilen zu lassen (Grundstücksteilung), muss es von einem öffentlich bestellten und von der Stadt anerkannten Vermesser neu vermessen werden. Die Vermessung erfolgt in 3 Schritten, sofern der bestehende Lageplan des Katasteramtes nicht älter als 6 Monate ist (dann wären es nur 2 Schritte, aber ich schätze das ist selten der Fall).

Für die Erstellung des amtlichen Lageplans wurde gefühlt komplett Neuehrenfeld neu vermessen 😉 Hier werden die bestehenden Pläne des Katasteramtes (diese waren in unserem Fall von 1955) mit den aktuellen Gegebenheiten vor Ort abgeglichen und angepasst. Hiermit war ein Team von 3 Personen einen ganzen Tag beschäftigt. Es empfiehlt sich die umliegenden Nachbarn vorab zu informieren, da auch die benachbarten Grundstücke & Gebäude in die Vermessung einbezogen und teilweise auch betreten werden müssen. Zum Beispiel zum vermessen von Wandstärken, etc. Denn oft verlaufen die Grenzen von Grundstücken auch durch Mauern, Hauswände & co.

Ist der amtliche Lageplan erstellt, kann man mit diesem die Teilungsgenehmigung beantragen. (s. Teilungsgenehmigung) Gibt es grünes Licht vom Bauamt, dass der Teilung grundsätzlich zugestimmt wird, rückt das Team der Vermesser erneut einen Tag lang an, um die Teilungsvermessung vorzunehmen. Hier wird dann das zu teilende Grunstück mit aufstehenden Gebäuden ganz genau vermessen und die gewünschten neuen Grenzen gestgelegt und ggf. Baulasten eingezeichnet.

Hierauf folgt dann der Grenztermin, bei dem das Vermessungsbüro neben dem Grunstücksteigentümer auch die angrenzenden Nachbarn einlädt, um die neuen Grenzen allen Beteiligten nochmal zu zeigen (letzte Möglichkeit Einspruch einzulegen) und neue Grenzpunkte zu setzen. Diese werden danntatsächlich auch physich mit Messpunkten markiert.

Bis man dann tatsächlich ein eigenes Grundbuch für das neue Grundstück in der Hand hält, bedarf es allerdings noch etwas Geduld, weiteres Engagement des Vermessers für die kastasteramtliche Fortschreibung und einen Notar, der das ganze beurkundet, aber ein Anfang ist gemacht.

Wir waren bei der Vermessung teilweise anwesend, allerdings stellte sich recht schnell heraus, dass die Teams lieber in Ruhe alleine arbeiten und man eigentlich mehr im Weg herumsteht, als irgendwie hilfreich zu sein. Allerdings sollte man wie oben bereits beschrieben sicherstellen, dass der Zugang zu allen benötigten Bereichen (auch auf angrenzenden Nachbargrundstücken) gewährleistet ist, um die Arbeiten nicht unnötig zu verzögern.

Vermessung für Grunstücksteilung

Vermessung für Grundstücksteilung – Teilungsvermessung

Vermessung für Grundstücksteilung Equipment

Vermessung für Grundstücksteilung Equipment

Vermessung für Grundstücksteilung Equipment

Vermessung für Grundstücksteilung Equipment