Notar Archive

Notar und der Hauskauf – Kaufvertrag und Beurkundung

 

Notarielle Beurkundung beim Imobilenkauf bei Grundstücksteilung

Notarielle Beurkundung beim Imobilenkauf bei Grundstücksteilung

Ich muss gestehen das mit dem Notar war uns Anfangs total schleierhaft… Er erstellt einen Kaufvertrag und beurkundet diesen, gut. Aber wer passt für uns auf, dass darin alles steht was wichtig ist und uns verünftig absichert?! Brauchen wir jetzt einen Anwalt?! Und ist es wichtig, dass wir den Notar selbst aussuchen, damit er nicht befangen ist, wenn er den Verkäufer schon lange kennt?! Woher weiß ich was alles zu tun ist für eine Grundstücksteilung (s. Post Grundstücksteilung) und wer hält das alles nach?! Fragen über Fragen….

Die uns nur einer beantworten konnte: „Unser“ Notar. Bisher hatten wir noch nie wirklich etwas zu beurkunden o.ä. – wir kannten also auch keinen Notar. Als einzigen Tip bekamen wir „Nehmt lieber einen um die 50 als einen um die 70“. Gut…

Der erste Kanditat war wie sich herausstellte leider nicht willens und in der Lage unseren doch etwas komplizierteren Fall mit Grundstückteilung ordentlich zu bearbeiten, weshalb wir nochmal wechselten und dann aber an einen sehr kompetenten Notar geraten sind.  Bei einem Immobilienkauf wird der Notar immer vom Käufer gezahlt, daher darf dieser den Notar auch aussuchen – Who pais sais! Allerdings sind alle 8000 amtierenden Notare in Deutschland grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet, es ist also am Ende egal, wer den Notar schlussendlich aussucht. Oft schlagen auch die Immobilienmakler (falls involviert) einen bekannten Notar vor und blocken in Phasen wo es eng wird bereits im Voraus Terminslots für potentielle Beurkundungen, was eine Terminfindung ggf. beschleunigt.

Mit unserem Notar sind wir dann vorab telefonisch alle relevanten Punkte, die wir vorab mit unserem Verkäufer vereinbart hatten Stück für Stück durchgegangen, er hat uns den Vertrag & die einzelen Bestandteile erklärt, und auch wie das ganze Procedere nun abläuft und was wann passiert und warum. Denn neben dem eigentlichen Kauf, musste bei uns ja auch erstnoch das Grundstück geteilt  (Grundstücksteilung), und für unseren Teil ein eigenes Grundbuch erstellt werden. Das dauert leider eine Weile. Für diese Zwischenphase ist es üblich, dass man als Käufer zuerst in das bestehende Grundbuch des ungeteilten kompletten Grundstücks mit ein- und hinterher wieder ausgetragen wird, wenn das neue Grundbuch vorliegt.

Dieser besprochene Vertragsentwurf wurde dann so lange per Email zwischen uns, dem Verkäufer und dem Notar hin und her geschickt, bis alle mit der Version einverstanden waren. Dann vereinbarten wir einen Beurkundungstermin, an dem neben uns und dem Verkäufer auch unsere Maklerin teilnahm. Hier liest der Notar Wort für Wort den Vertrag nocheinmal vor, erklärt nochmals, welcher Passus nun für welche Partei wichtig ist und warum, beantwortet fragen, nimmt ggf. noch handschriftlich kleine Änderungen vor und am Ende unterschreiben alle in seinem Beisein den Kaufvertrag.

Ist der Vertrag unterschrieben, kümmert sich der Notar um alles weitere. Löschung von Belastungen im Grundbuch, Eintragung der Grundschuld des Finanzierungsgläubigers, Änderungen beim Grundbuchamt usw. so dass am Ende die Zahlungsaufforderung des Kaufpreises schriftlich mitgeteilt wird.

Ist dieser gezahlt, und die Katasteramtliche Fortschreibung erfolgt, bekommt man am Ende sein eigenes Grundbuch. Besitzer des Grundstücks wird man aber bereits mit Zahlung des Kaufpreises und kann mit der Sanierung beginnen.